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Landkreis Börde
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Ingo Paasche
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Hinweis in Sachen E-Mail
Soweit der Landkreis Börde im Rahmen des Dienstes ausdrücklich die Möglichkeit bietet, Anträge oder andere rechtserhebliche Erklärungen gegenüber dem Landkreis auf elektronischem Weg abzugeben, erfolgt die Übermittlung auf eigene Gefahr.
Der Landkreis Börde kann die Abhörsicherheit und Unverfälschtheit der transportierten E-Mails nicht gewährleisten. Fristgebundene Anträge und Erklärungen gegenüber dem Landkreis können nicht elektronisch abgegeben werden.
Der Landkreis Börde kann aus technischen und organisatorischen Gründen derzeit noch keine verschlüsselten E-Mails in die Sachbearbeitung übernehmen. Aus diesem Grund werden diese inhaltlich nicht bearbeitet. Der Absender wird darüber informiert. Zur Übermittlung personenbezogener oder sensibler Daten nutzen Sie bitte die Briefpost.
Hinweis zum Versand von rechtsverbindlichen elektronischen Nachrichten
Verweigerung der Zugangseröffnung des Landkreis Börde für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).
Der elektronische Zugang zur Verwaltung des Landkreises Börde - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 3a Abs. 1 VwVfG, wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet.
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.
Kommunikation im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ausschließlich im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtline eröffnet der Landkreis Börde über das Internetportal
www.ea.sachsen-anhalt.de die verschlüsselte Kommunikation und die elektronische Signatur.