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Der Eigenbetrieb Abfallentsorgung

des Landkreises Börde ist im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt eine Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Die Abfallentsorgung ist eine hoheitliche Aufgabe des Landkreises und umfasst die Einsammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Rechtliche Grundlagen hierfür sind das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes, das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die Abfallentsorgungssatzung sowie die Abfallgebührensatzung des Landkreises.

Der Wirkungsbereich des Betriebes ist gemäß der Eigenbetriebssatzung die Erfüllung der dem Landkreis gesetzlich obliegenden Aufgaben der Abfallentsorgung. In Erfüllung dieser Aufgabe wurde dem Eigenbetrieb die Abfallentsorgung und die damit verbundene Gebührenerhebung und der Gebühreneinzug.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten www.eigenbetrieb-abfallentsorgung.de.

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